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Die Existenzvernichtungshaftung nach dem Urteil des BGH vom 16.07.2007

Autor: Gerrit Thorn

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Universität Duisburg-Essen (Privat- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Wirtschaftsrechtliches Seminar, 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem aktuellen... Viac o knihe

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Universität Duisburg-Essen (Privat- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Wirtschaftsrechtliches Seminar, 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem aktuellen "Trihotel"-Urteil des BGH hat sich dieser erneut der
gesellschaftsrechtlichen Problematik des missbräuchlichen Eingriffs, seitens der
Gesellschafter in die Gesellschaft als Rechtsperson, auseinandergesetzt. Die
Problematik, mit welcher sich die Rechtsprechung und Rechtswissenschaft seit
langer Zeit konfrontiert sieht, liegt - ganz allgemein formuliert - in der
missbräuchlichen Ausnutzung des Haftungsprivilegs durch die Gesellschafter einer
Kapitalgesellschaft. Das Haftungsprivileg besagt, dass den Gläubigern einer
Kapitalgesellschaft nur die Gesellschaft selbst mit ihrem Vermögen haftet.1 Dieser Ausschluss der Gesellschafterhaftung wird durch das Trennungsprinzip, zwischen Gesellschafts- und Gesellschaftervermögen, ermöglicht.2 Das Trennungsprinzip wird in einigen Fällen durchbrochen. Neben den gesetzlichen Regelungen zum Gläubigerschutzsystem der GmbH, wie bspw. Kapitalaufbringung und
Kapitalerhaltung wird dieses Prinzip auch bei missbräuchlichen Eingriffen der
Gesellschafter in das Gesellschaftsvermögen, die von den gesetzlichen Regelungen
eben nicht erfasst werden, aufgehoben.3 Die Haftung der Gesellschafter, die aus
diesen Eingriffen resultiert, ist heutzutage unter der Bezeichnung
"Existenzvernichtungshaftung" oder "Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriff" bekannt. Der erwähnte missbräuchliche Eingriff äußert sich generell in einer - für den Gesellschaftsgläubiger nachteiligen, weil insolvenzverursachenden Einflussnahme der Gesellschafter auf die Gesellschaft als Schuldnerin. Nachteilig in diesem Sinne bedeutet, dass die den Gläubigern zustehende Haftungsmasse der Gesellschaft aus derselben transferiert wird, so dass dieses Vermögen den Gläubigern zur Haftung nicht mehr zur Verfügung steht. Häufigstes Opfer dieses missbräuchlichen Eingriffes war und ist die GmbH.
1 S. Altmeppen, H., Roth/Altmeppen GmbHG-Kommentar, 2005, § 13 Rn. 65.
2 Im Falle der GmbH ist dieses Trennungsprinzip in § 13 Abs. 1, 2 GmbHG verankert.
3 S. Gottschalk, M., Existenzvernichtungshaftung - GmbH-Gesellschafter, 2006, S. 1; s. auch Ulmer/T. Raiser GmbHG § 13 Rn. 51.

  • Vydavateľstvo: GRIN Verlag
  • Rok vydania: 2009
  • Formát: Paperback
  • Rozmer: 210 x 148 mm
  • Jazyk: Nemecký jazyk
  • ISBN: 9783640247639

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