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Strafrecht (Schweiz)

Autor: Books LLC

Quelle: Wikipedia. Seiten: 70. Kapitel: Verbrechen, Anstiftung, Notwehr, Raub, Totschlag, Fahrerflucht, Volksverhetzung, Betrug, Lebenslange Freiheitsstrafe, Eidgenössische Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer», Sachbeschädigung, Mord... Viac o knihe

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 70. Kapitel: Verbrechen, Anstiftung, Notwehr, Raub, Totschlag, Fahrerflucht, Volksverhetzung, Betrug, Lebenslange Freiheitsstrafe, Eidgenössische Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer», Sachbeschädigung, Mord in Kehrsatz, Strafprozessrecht, Nötigung, Rassismus-Strafnorm, Wahlfälschung, Actio libera in causa, Militärjustiz, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, Hochverrat, Unterlassen, Üble Nachrede, Eidgenössische Volksinitiative «Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern», Einstellung, Verleumdung, Verwahrung, Zechprellerei, Vergehen, Sexuelle Nötigung, Tötung auf Verlangen, Untersuchungshaft, Aussageerpressung, Militärstrafgesetz, Urkundenfälschung, Verjährungsunterbrechung, Einziehung, Ehrverletzung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Strahlungsstraftaten, Sexueller Missbrauch von Kindern, Lex mitior, Disziplinararrest, Qualifikation, Wehrstrafrecht, Misswirtschaft, Tagessatz, Diebstahl, Tätlichkeit, Verdunkelungsgefahr, Entziehen von Unmündigen, Vorsätzliche Tötung, Siegelbruch. Auszug: Der Begriff Volksverhetzung bezeichnet in Deutschland eine Straftat. Österreich kennt den Tatbestand der Verhetzung. In der Schweiz werden diskriminierende und rassistische Aussagen mit der Rassismus-Strafnorm unter Strafe gestellt. Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs: Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.(Diese aktuelle Fassung ist am 22. März 2011 in Kraft getreten.) Absatz 2 bezieht alle möglichen öffentlichen Äußerungen in Wort, Schrift und Bild, die die in Absatz 1 genannten Tatbestandsmerkmale erfüllen, in die Strafandrohung ein. Absatz 3 bezieht Personen in die Strafandrohung ein, die ¿eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 Völkerstrafgesetzbuch bezeichneten Art¿ ¿ damit sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, vor allem Völkermord gemeint ¿ ¿in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigen, leugnen oder verharmlosen¿. Absatz 4 stellt die Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, die den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise stört, unter Strafe. Grundsätzlich schließt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch das Recht ei

  • Vydavateľstvo: Books LLC, Reference Series
  • Rok vydania: 2011
  • Formát: Paperback
  • Rozmer: 246 x 189 mm
  • Jazyk: Nemecký jazyk
  • ISBN: 9781233229512

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